Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7700
OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02 (https://dejure.org/2002,7700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2002 - 3 Ss 209/02 (https://dejure.org/2002,7700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2002 - 3 Ss 209/02 (https://dejure.org/2002,7700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ; Urlaubsabwesenheit des Verteidigers; Dulden des Betäubungsmittelkonsums in der gemeinsamen Wohnung ; Tatbestandsvoraussetzungen des " Gewähren einer Gelegenheit zum unbefugten ...

  • Judicialis

    BtMG § 29; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; StPO § 267
    BtM; Dulden von BtM-Konsum; Umfang der Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98

    Voraussetzung des Überlassens von Betäubungsmitteln; Schaffung von günstigen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    4 St 140/82">MDR 1983, 75), oder die dort konsumierten Betäubungsmittel dem Konsumenten zuvor verschafft oder zum Verbrauch überlassen hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998).

    Entscheidend ist damit, ob der Täter dem Betäubungsmittelkonsumenten überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, ungestört Betäubungsmittel rauchen zu können - dann wäre bereits der Tatbestand des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG erfüllt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998) - oder über das bloße Dulden des Konsums in der gemeinsamen - und zwar nicht nur zum Zwecke des Betäubungsmittelkonsums - bewohnten Wohnung hinaus günstige Bedingungen zum Konsum von Betäubungsmitteln schafft (ebda.).

  • OLG Celle, 07.04.1998 - 23 Ss 56/98
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Ausreichend ist insoweit, dass nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte vorhanden sind, die die Vermutung begründen, die Durchsicht werde zum Auffinden von Beweismitteln führen (BGH StV 1988, 90; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 2079; KK-Nack, StPO, 4. Aufl., § 102 Rdnr. 1).
  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • OLG Celle, 28.06.2000 - 33 Ss 28/00

    Keine Strafbarkeit der Ehefrau bei Anbau von Cannabis in der mitgenutzten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 309/87
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Der Angeklagte hätte damit den Tatbestand des Gewährens (oder Verschaffens) einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb von Betäubungsmitteln dann erfüllt, wenn er seiner damaligen Lebensgefährtin die eigene Wohnung gezielt zum Betäubungsmittelkonsum überlassen bzw. zur Verfügung gestellt hätte (vgl. OLG Frankfurt, StV 1989, 20, 21).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1997 - 3 Ss 116/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99

    Beweiswürdigung; Unerlaubtes Handeltreiben; Mittäterschaft; Gewähren einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
    Ein solches bloßes Dulden des Betäubungsmittelkonsums in der gemeinsamen Wohnung reicht jedoch zur Tatbestandserfüllung noch nicht aus (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 2, Urteil vom 16.12.1999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht